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   BGH, 26.01.1989 - III ZR 90/87   

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https://dejure.org/1989,19162
BGH, 26.01.1989 - III ZR 90/87 (https://dejure.org/1989,19162)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1989 - III ZR 90/87 (https://dejure.org/1989,19162)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1989 - III ZR 90/87 (https://dejure.org/1989,19162)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit eines Bauvorhabens wegen Belästigung und Störungen - Anforderungen an Verletzung des Abwägungsgebots im Baurecht - Amtspflichtverletzung durch Ablehnung eines Bauvorbescheids

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 26.01.1989 - III ZR 90/87
    In dem Rechtsstreit hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Kröner, Dr. Engelhardt, Dr. Werp und Dr. Wurm am 26. Januar 1989 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen :.
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus BGH, 26.01.1989 - III ZR 90/87
    Es besteht die konkrete Möglichkeit, daß bei sachgerechter Abwägung die Planung anders ausgefallen wäre (dazu BVerwGE 64, 33, 38 und 39).
  • BGH, 06.05.1982 - III ZR 24/81

    Rechtmäßigkeit einer planakzessorischen Enteignung - Wirksamkeit eines

    Auszug aus BGH, 26.01.1989 - III ZR 90/87
    Zwar wird das Abwägungsgebot grundsätzlich nicht verletzt, wenn sich der Planungsträger im Widerstreit zwischen verschiedenen (richtig gewichteten) Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (Senatsurt. v. 6. Mai 1982 - III ZR 24/81 = WM 1982, 1058 m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.03.1981 - III ZR 171/79

    Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer "Verkaufshalle mit Parkdeck" in einem

    Auszug aus BGH, 26.01.1989 - III ZR 90/87
    Dazu konnten auch Störungen oder Belästigungen in verkehrlicher Hinsicht gehören (vgl. dazu Senatsurt. v. 26. März 1981 - III ZR 171/79 = LM BaunutzungsVO Nr. 5 = BauR 1981, 456).
  • BGH, 08.08.1988 - III ZR 252/85

    Entschädigungsanspruch, wenn die zulässige Nutzung eines Grundstücks aufgehoben

    Auszug aus BGH, 26.01.1989 - III ZR 90/87
    Es ist nicht allein mit der Schaffung der erforderlichen Einstellplätze getan, sondern es ist auch zu beachten, ob die Zufahrtsstraßen diesen wesentlich verstärkten Fahrzeugverkehr ohne erhebliche Verkehrsbehinderungen aufnehmen können (Senatsbeschluß v. 8. August 1988 - III ZR 252/85).
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